Am Wettbewerb zum Jugendkunstpreis können in Sachsen lebende Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren mit künstlerischen Beiträgen teilnehmen. Bei Gruppenbeiträgen können in begründeten Fällen auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter- bzw. oberhalb dieser Altersgrenze zugelassen werden. Studierende in künstlerischen Studiengängen oder im Medienbereich werden bis zum Abschluss des Vordiploms zum Wettbewerb zugelassen.
Bitte beachten:
Zeitbegrenzungen für Beiträge in folgenden Bereichen:
Theater 60 min
Medien 30 min (Radiobeitrag, Hörspiel, Video, Multimediapräsentation etc.)
Musik 20 min
Tanz 20 min
Diese Zeit umfasst die Gesamtdauer eines Beitrags, der auch ein Programm aus mehreren Tanz- oder Musikbeiträgen sein kann.
Bei Überschreitung dieser Höchstgrenzen kann der Beitrag nicht zum Wettbewerb zugelassen werden.
Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur möglich, wenn die Bewerberin/der Bewerber/die Gruppe mit ihrer Arbeit/ihren Arbeiten zur Wettbewerbsveranstaltung am 16. Juni in Leipzig präsent ist/sind. Die gegenständlichen Werke werden in einer Ausstellung gezeigt, im Bereich Literatur werden Lesungen stattfinden, auf drei Bühnen werden die Medien-, Tanz-, Theater- und Musikbeiträge präsentiert und von den jeweiligen Fachjurys begutachtet.
Die Preisverleihung wird am Folgetag am selben Ort stattfinden. Die Teilnahme an beiden Tagen ist erwünscht. Am Abend des 16. Juni wird es eine Jugendkunstpreis-Party mit Live-Konzert geben. Für Übernachtung und Verpflegung vor Ort ist gesorgt.
Der künstlerische Beitrag muss bis 31. März 2007 bei der LKJ Sachsen e.V. eingegangen sein. Sollte es sich um einen nicht gegenständlichen Beitrag bzw. nicht auf dem Postweg zusendbares Werk handeln, ist eine Kurzbeschreibung erforderlich.
Für die Bewerbung zur Teilnahme muss der Bewerbungsbogen aus dem entsprechenden Bereich ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieser kann heruntergeladen bzw. bei der LKJ Sachsen angefordert werden (siehe unten).
Das Startgeld für den Wettbewerb zum Jugendkunstpreis beträgt 5 € pro Person. Dieses entrichten sowohl die Teilnehmenden als auch Erwachsene in leitender oder begleitender Funktion, die an der Wettbewerbsveranstaltung am 16. Juni teilnehmen. Für die von der LKJ Sachsen organisierte Übernachtung für auswärtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird eine Pauschale von 5 € pro Person erhoben. Beide Gebühren sind bis spätestens 15. April 2007 auf das Konto der LKJ Sachsen e.V. zu entrichten.
Im Startgeld sind Verpflegungskosten und anteilige Fahrtkosten zur Wettbewerbsveranstaltung enthalten.
Ein Fahrtkostenzuschuss kann nur übernommen werden, wenn bis spätestens 15. April ein Kostenvoranschlag/Kostenrechnung für die Anfahrt mit PKW, Bus oder Bahn vorliegt. Dabei muss die kostengünstigste Variante unter Ausschöpfung aller Ermäßigungen vorgelegt werden.
Bei Beiträgen, bei denen GEMA-Gebühren fällig werden, sollte spätestens zur Veranstaltung am 16. Juni die ausgefüllte und unterschriebene GEMA-Liste mitgebracht werden.
Beiträge aus dem Bereich Video und Multimedia müssen auf DVD in auf DVD-Playern abspielbaren Formaten eingereicht werden. Radiobeiträge bitte auf CD einreichen.
Die meisten Fotografien, Zeichnungen, Gemälde werden von der LKJ Sachsen gerahmt. Dafür werden sie auf Passepartouts geklebt. Nicht zu rahmende bildkünstlerische Werke bitte in einem hängefähigen Zustand einreichen (Haken o.ä. anbringen).
Die LKJ Sachsen e.V. veranstaltet nach Abschluss des Wettbewerbs zum Jugendkunstpreis an verschiedenen Orten in Sachsen Ausstellungen mit Arbeiten aus den Bereichen der Bildenden Kunst und Fotografie. Die Teilnehmenden erklären sich bereit, ihr Werk/ihre Werke für diese Zwecke für ein Jahr der LKJ Sachsen zur Nutzung zu überlassen. Im Anschluss daran werden sie zurückgeschickt.
Die Arbeiten bleiben Eigentum des Autors. Die LKJ Sachsen garantiert den sorgfältigen Umgang mit den Arbeiten, kann aber nicht für Schäden bei Transport und Ausstellung haften.
Die Rücksendung der eingesandten Arbeiten erfolgt nur gegen Beilage der Portogebühr zur Bewerbung. Die Arbeiten können auch ab 20. Juni in der LKJ-Geschäftsstelle abgeholt werden, es sei denn, sie sind für weitere Ausstellungen vorgesehen (bitte vorher anrufen). Sollten die nicht in Ausstellungen befindlichen Arbeiten nicht bis 30. November 2007 abgeholt sein, werden sie auf einem Basar zugunsten der LKJ Sachsen e.V. verkauft oder versteigert.
Mit Einreichen der Bewerbung werden diese Teilnahmebedingungen automatisch anerkannt.
Konto der LKJ Sachsen e.V.:
Postbank Niederlassung Leipzig
BLZ 860 100 90
Kontonummer 213 956 901
Verwendungszweck: JKP + Anzahl der Startgelder + Anzahl Übernachtungspauschale